PREISE 2025
Weihnachten 2024 Mindestaufenthalt 2 Übernachtung mit FrühstücksbuffetDZ, 93.-€ p. P Wochenende ÜF p. P und pro Nacht DZ 98.-€ p. P. DBZ 92.-€ p. P. EZ ab 106 bis 112.-€ p. P
| Silvester 2024-2025 Mindestaufenthalt 3 Übernachtungmit FrühstücksbuffetDZ 98.-€ p. P. Wochenende ÜF p. P und pro Nacht DZ 93.-€ p. P. JULI-AUGUST 2025Sonntags bis Freitags ÜF p.P DZ ab 59.-€ bis 62.-€ Bitte beachten Sie, dass an Feiertagen, Weihnachten und Silvester sowie Skispringen und Mountainbike-Festival gesonderte Preise gelten. | SKI SPRINGEN 2025 Mindestaufenthalt 3 Übernachtung mit FrühstücksbuffetDZ 98.-€ p. P. EZ ab 106.-€ bis 114.-€ p. P Wochenende ÜF p. P und pro Nacht DZ 98.-€ p. P. Sonntags bis Freitags ÜF p.P DZ ab 59.-€ bis 64.-€ |
Allgemeines:
. Unsere Preise verstehen sich pro Person und Übernachtung.
. Kinder im Zimmer der Eltern bis 5 Jahre kostenlos, 5 bis 12 Jahre 25% Ermäßigung.
. Am Abreisetag bitten wir das Zimmer bis 11:00 Uhr freizugeben. Anreise ab 14:00 Uhr.
. Im Ski Keller können Sie Ihre Skier und Mountainbikes sicher und kostenlos abstellen.
. Bitte beachten Sie, dass an Feiertagen, Weihnachten und Silvester sowie Skispringen und Mountainbike-Festival gesonderte Preise gelten.
. Kostenloses WLAN
. Kostenloses Parkplätze
. Haustiere nicht erlaubt
Der Beherbungsvertrag - Gastaufnahmevertrag
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA - Beherbergungsvertrag
Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
§ 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen:
bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10%,
bei Übernachtung/ Frühstück 20%,
bei Halbpension 30%,
bei Vollpension 40% des Pensionspreises.
§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Unsere Stornobedingungen
Für eine Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft können 80% vom Gesamtpreis berechnet werden.
Für eine spätere Stornierung oder bei Nicht-Anreise (no-show) können 100% vom Gesamtpreis berechnet werden.